Das Unternehmen war mit einem „Behinderungsfall“ konfrontiert, den Bauleitern fehlten rechtliche Grundlagen zum Thema „Behinderung“, dadurch war die Situation vor Ort für die Beteiligten sehr unübersichtlich. Der Bauleiter war überfordert und kam nicht weiter. Es bestand die Gefahr, die Behinderung nicht richtig zu dokumentieren und dadurch einen hohen Schaden zu realisieren.
Gemeinsam mit dem Bauleiter war ein Behinderungsnachtrag zu erarbeiten, der einerseits den optimalen Schadensanspruch für das Unternehmen dokumentierte und anderseits gerichtsfest war.
Zunächst erfolgte eine Durchsicht der Unterlagen um ein Bild der Sachlage zu erhalten. Auf dieser Basis konnte beurteilt werden, welche Potenziale gehoben werden konnten. Dies führt zu der Entscheidung, die Behinderung mit externer Hilfe zu bearbeiten. Nach der Erfassung und richtigen Dokumentation der Störungsereignisse wurde deren Auswirkung dargestellt und eine zeitliche, kostenmäßige Berechnung durchgeführt. Der Nachtrag zum Thema „Behinderung“ präzise umgesetzt und gemeinsam mit dem ifA-Berater beim Auftraggeber durchgesetzt.
Ein Behinderungsnachtrag mit den optimalen Forderungsmöglichkeiten wurde eingereicht und mit gewissen Abstrichen beim Kunden durchgesetzt.
Kurzfristige Formulierung eines stichhaltigen Nachtrags, besonders effizient durch umfangreiche Erfahrung der ifA-Berater. Bautechnische und juristische Ansatzpunkte wurden gleichermaßen berücksichtigt. Durch die Beteiligung des Bauleiters, Unterstützung in speziellen Fällen und zusätzlichen Anregungen kann dieses Know-how weiterhin genutzt werden.