Die gesetzlichen Grundlagen schreiben zwingend eine verlustfreie Bewertung von halbfertigen Bauleistungen im Jahresabschluss vor. Folglich muss der ganze zu erwartende Verlust bei schlechten Baustellen im Jahr des Vertragsabschluss berücksichtigt werden. Wirtschaftsprüfern bzw. Steuerberatern fehlen oft die speziellen Branchenkenntnisse um die Werthaltigkeit des Leistungsstandes, z. B. aus Nachträgen, zu beurteilen. Um sicher zu gehen, besteht die Gefahr der Unterbewertung. Daraus folgen eventuell zu hohe Abschläge. Dieses Vorgehen kann Ihr Ergebnis und somit das Bilanzbild erheblich verschlechtern, mit entsprechender Auswirkung auf das Rating und der Höhe der Bankzinsen.
Bewertung der Baustellen durch externe erfahrene Sachverständige von ifA-Bau Consult, zeitnah zum Bilanzstichtag mit dem Ziel der Vermeidung zu hoher Abschläge.
Begutachtung der halbfertigen Leistungen durch
Aufnahme des Leistungsstandes
Besichtigung der Baustelle mit Fotodokumentation
Überprüfung des Leistungsstandes auf Plausibilität
Bewertung von Nachträgen
Untersuchung der Kalkulation
Chancen und Risikoanalyse, usw.
Aus den gewonnenen Daten wird das zu erwartende Endergebnis der Baustelle prognostiziert
Spezialisten mit spezifischem Branchenwissen haben die halbfertigen Bestände bewertet. So können z. B. Aussagen über die Werthaltigkeit von Nachträgen getroffen werden. Der Vorteil ist eine gesicherte Grundlage für Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater.
Eine Begutachtung durch ifA-Bau Consult vermeidet zu hohe Abschläge und gibt sowohl dem Bauunternehmer als auch den Wirtschaftprüfern/Steuerberatern eine detailierte stichhaltige Aussage über die Ertrags- und Vermögenslage aus halbfertigen Bauleistungen. Die Bewertungen von ifA-Bau Consult kommen aus der Praxis und sind hieb- und stichfest. Ein Testat kann auf dieser Basis ohne Bedenken erteilt werden. Die realistische Wiedergabe des Jahresabschlusses verbessert Ihr Rating und somit Ihre Bankkonditionen.